Interessengemeinschaft der Siedlung Dornbreite e.V.
Interessengemeinschaft der Siedlung Dornbreite e.V.

Fragen und Antworten

  1. Wer kann Mitglied in der IGD werden?

Mitglied kann jede volljährige Person werden, welche in der Siedlung Dornbreite wohnt, d.h. ein Wohnsitz muss offiziell in der Dornbreite liegen. Der Vorstand entscheidet dann in einer seiner regelmäßigen Sitzungen über die Aufnahme (geregelt im §3 der IGD-Satzung).

 

  1. Wieviel kostet eine Mitgliedschaft in der IGD?

Der Mitgliedsbeitrag beträgt z.Zt. EUR 27,-- pro Jahr.

 

  1. Wenn ich IGD-Mitglied bin, ist dann auch mein Ehepartner Mitglied?

Die Mitgliedschaft in der IGD ist eine Familienmitgliedschaft. Der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner des Mitgliedes ist auch Mitglied.

 

  1. Wenn ich IGD-Mitglied bin, sind dann auch meine Kinder Mitglieder?

Die Mitgliedschaft in der IGD ist eine Familienmitgliedschaft. Die Kinder vom Mitglied und/ oder dessen Ehepartner/ eingetragenem Lebenspartner sind bis zur Volljährigkeit auch IGD-Mitglieder.

 

  1. Ich bin IGD-Mitglied und wir haben in unserer Familie ein Pflegekind aufgenommen, ist das Kind auch Mitglied?

Ja, wenn das Kind offiziell als Pflegekind bei Ihnen wohnt und noch nicht volljährig ist, gilt dieses Kind als IGD-Mitglied.

 

  1. Ich bin IGD-Mitglied und habe ein Kind adoptiert, ist das Kind auch Mitglied?

Ja, ein adoptiertes Kind wird wie ein leibliches Kind behandelt, es ist somit bis zur Volljährigkeit auch IGD-Mitglied.

 

  1. Wir trennen uns/ lassen uns scheiden, wer bleibt IGD-Mitglied?

Bei einer Trennung bzw. Scheidung bleibt die Mitgliedschaft nur für das bei der IGD eingetragene Mitglied bestehen. Die (Familien-) Mitgliedschaft der gemeinsamen Kinder bleibt bis zur Volljährigkeit bestehen.

 

  1. Kann ich meine IGD-Mitgliedschaft übertragen? z.B. nach einer Scheidung auf meine Ex-Frau?

Nein. Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist nicht möglich, hier bedarf es einer Kündigung und/ oder eines Neueintrittes.

 

  1. Ich bin IGD-Mitglied und meine Freundin zieht bei mir ein. Ist sie jetzt auch Mitglied?

Nein. Die Freundin/ der Freund wird durch einen Zusammenzug in eine gemeinsame Wohnung kein IGD-Mitglied.

 

  1. Ich bin IGD-Mitglied und verlege meinen Wohnsitz nach z.B. Lübeck-Eichholz. Muss ich meine Mitgliedschaft in der IGD jetzt kündigen oder erlischt diese?

Nein. Verlegt ein IGD-Mitglied seinen Wohnsitz außerhalb der Siedlung Dornbreite bleibt die Mitgliedschaft mit allen Rechten und Pflichten bestehen.

 

  1. Ich bin IGD-Mitglied, mein Kind ist 19 Jahre alt und wohnt noch bei mir zu Hause, ist es auch IGD-Mitglied?

Kinder von Mitgliedern sind bis zur Volljährigkeit (also bis zur Beendigung des 18. Lebensjahres) IGD-Mitglieder. Die Mitgliedschaft erlischt automatisch mit der Volljährigkeit, unabhängig davon ob sie noch zu Hause wohnen oder nicht.

 

  1. Ich bin IGD-Mitglied und von meiner Frau geschieden. Meine Ex-Frau lebt mit unseren gemeinsamen Kindern nicht mehr in der Siedlung Dornbreite, sind meine Kinder noch IGD-Mitglieder?

Ja, bis zur Volljährigkeit sind die gemeinsamen Kinder als IGD-Mitglieder anzusehen.

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