Mitglied kann jede volljährige Person werden, welche in der Siedlung Dornbreite wohnt, d.h. ein Wohnsitz muss offiziell in der Dornbreite liegen. Der Vorstand entscheidet dann in einer seiner regelmäßigen Sitzungen über die Aufnahme (geregelt im §3 der IGD-Satzung).
Der Mitgliedsbeitrag beträgt z.Zt. EUR 27,-- pro Jahr.
Die Mitgliedschaft in der IGD ist eine Familienmitgliedschaft. Der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner des Mitgliedes ist auch Mitglied.
Die Mitgliedschaft in der IGD ist eine Familienmitgliedschaft. Die Kinder vom Mitglied und/ oder dessen Ehepartner/ eingetragenem Lebenspartner sind bis zur Volljährigkeit auch IGD-Mitglieder.
Ja, wenn das Kind offiziell als Pflegekind bei Ihnen wohnt und noch nicht volljährig ist, gilt dieses Kind als IGD-Mitglied.
Ja, ein adoptiertes Kind wird wie ein leibliches Kind behandelt, es ist somit bis zur Volljährigkeit auch IGD-Mitglied.
Bei einer Trennung bzw. Scheidung bleibt die Mitgliedschaft nur für das bei der IGD eingetragene Mitglied bestehen. Die (Familien-) Mitgliedschaft der gemeinsamen Kinder bleibt bis zur Volljährigkeit bestehen.
Nein. Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist nicht möglich, hier bedarf es einer Kündigung und/ oder eines Neueintrittes.
Nein. Die Freundin/ der Freund wird durch einen Zusammenzug in eine gemeinsame Wohnung kein IGD-Mitglied.
Nein. Verlegt ein IGD-Mitglied seinen Wohnsitz außerhalb der Siedlung Dornbreite bleibt die Mitgliedschaft mit allen Rechten und Pflichten bestehen.
Kinder von Mitgliedern sind bis zur Volljährigkeit (also bis zur Beendigung des 18. Lebensjahres) IGD-Mitglieder. Die Mitgliedschaft erlischt automatisch mit der Volljährigkeit, unabhängig davon ob sie noch zu Hause wohnen oder nicht.
Ja, bis zur Volljährigkeit sind die gemeinsamen Kinder als IGD-Mitglieder anzusehen.